Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Bewachungsgewerbe)
Datenschutzrecht: practice questions
Our §34a Sachkundeprüfung bank has 30 questions on this topic. Here are 4 of them with answers; the full mock exam draws from every topic, like the real one.
Question 1
Was muss nach § 4 Abs. 2 BDSG bei einer Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erkennbar gemacht werden?
- Der Umstand der Beobachtung sowie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Die Telefonnummer der nächsten Polizeiwache
- Die Namen aller Wachpersonen, die die Bilder ansehen, und die genaue Position jeder einzelnen Kamera
- Die Speicherkapazität der Festplatte
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A. Der Umstand der Beobachtung sowie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen — § 4 Abs. 2 BDSG: Der Umstand der Beobachtung und Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.
Question 2
Was ist nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO „Verarbeitung“?
- Nur das Ausdrucken von Daten
- Nur das Löschen von Daten
- Nur die Weitergabe von Daten an Behörden oder andere Unternehmen, nicht aber das bloße Speichern
- Jeder Vorgang mit personenbezogenen Daten, z. B. Erheben, Speichern, Verwenden oder Löschen
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D. Jeder Vorgang mit personenbezogenen Daten, z. B. Erheben, Speichern, Verwenden oder Löschen — Art. 4 Nr. 2 DSGVO: Verarbeitung umfasst u. a. Erheben, Erfassen, Speichern, Auslesen, Verwenden, Übermitteln, Löschen und Vernichten.
Question 3
Welche Information gehört NICHT zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO?
- Die Telefonnummer einer Besucherin
- Die religiöse Überzeugung
- Die ethnische Herkunft
- Die sexuelle Orientierung
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A. Die Telefonnummer einer Besucherin — Die Telefonnummer ist ein normales personenbezogenes Datum. Religion, ethnische Herkunft und sexuelle Orientierung sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO.
Question 4
Ein Bewachungsunternehmen verarbeitet für einen Kunden Daten nach dessen Weisung (z. B. Besucherlisten). Wie nennt man das?
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Datenübertragbarkeit
- Profiling
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B. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO — Art. 28 DSGVO: Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen nach dessen Weisung, auf Grundlage eines Vertrags.