Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Bewachungsgewerbe)
Öffentliche Sicherheit und Gewerberecht: practice questions
Our §34a Sachkundeprüfung bank has 57 questions on this topic. Here are 5 of them with answers; the full mock exam draws from every topic, like the real one.
Question 1
Wie meldet der Gewerbetreibende eine neue Wachperson vor dem ersten Einsatz an?
- Telefonisch bei der örtlichen Polizeiwache
- Gar nicht, eine Anmeldung ist nicht vorgesehen
- Schriftlich bei der Agentur für Arbeit
- Über das Bewacherregister
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D. Über das Bewacherregister — § 16 Abs. 2 BewachV: Der Gewerbetreibende hat die Wachperson vor der Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben über das Bewacherregister anzumelden.
Question 2
Für welche Tätigkeit im Einlassbereich ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben?
- Kartenabriss an der Kinokasse durch Kinopersonal
- Einlasskontrolle bei einer privaten Geburtstagsfeier in der eigenen Wohnung
- Bewachung im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek
- Begrüßung der Gäste in einem Hotel durch die Rezeption
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C. Bewachung im Einlassbereich einer gastgewerblichen Diskothek — § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO: Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Question 3
Wie lange soll der mündliche Prüfungsteil nach § 11 BewachV etwa je Prüfling dauern?
- Etwa 15 Minuten
- Etwa 45 Minuten
- Etwa 5 Minuten
- Etwa 2 Stunden
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A. Etwa 15 Minuten — § 11 Abs. 2 BewachV: Der mündliche Teil soll für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern; bis zu fünf Prüflinge können gleichzeitig geprüft werden.
Question 4
Was kann die Behörde nach § 34a Abs. 4 GewO tun, wenn Tatsachen zeigen, dass eine beschäftigte Wachperson unzuverlässig ist?
- Die Wachperson selbst zu einer Geldstrafe verurteilen und ihr den Personalausweis entziehen
- Nichts, das ist allein Sache des Arbeitgebers
- Die Wachperson sofort verhaften lassen
- Dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung dieser Person untersagen
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D. Dem Gewerbetreibenden die Beschäftigung dieser Person untersagen — § 34a Abs. 4 GewO: Die Beschäftigung kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Question 5
In welchen Abständen muss die Behörde Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 GewO spätestens erneut auf Zuverlässigkeit prüfen?
- Jedes Jahr
- Nur einmal bei der ersten Erlaubnis
- Spätestens nach zehn Jahren
- Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren
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D. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren — § 34a Abs. 1 GewO: Überprüfung in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren; das gilt entsprechend für Wachpersonen.